Mehr Geld für Fahrdienst in der Freizeit

Pressemeldung des Bezirks Oberbayern

Mehr Geld für Fahrdienst in der Freizeit

Sozialausschuss des oberbayerischen Bezirkstags erhöht Mobilitätshilfe für Menschen mit Behinderungen
Ein Konzert besuchen, ins Kino gehen oder Freunde treffen: Das gelingt Menschen mit Behinderungen, oft nur dank der sogenannten Mobilitätshilfe. Der Sozial- und Gesundheitsausschuss des oberbayerischen Bezirkstags hat jetzt die Pauschalen für Fahrten in der Freizeit erhöht.

In Oberbayern erhalten rund 2.800 Personen mit Behinderungen Mobilitätshilfe. Für deren Bezug gibt es mehrere pauschalierte Beträge, für die unterschiedliche Kriterien gelten. So erhöhte der Sozialausschuss jetzt den Höchstbetrag für Menschen mit Behinderungen, die in besonderen Wohnformen (früher: stationäres Wohnen) leben, von 178 auf 206 Euro. Für alle anderen Menschen, die Anspruch auf den Bezug der Mobilitätshilfe haben, steigt der Höchstbetrag von 268 auf 310 Euro. Der Mindestbetrag war bereits 2020 von 95 auf 110 Euro erhöht worden.

Gebot der Gleichbehandlung

„Es darf kein Unterschied sein, ob Menschen mit Behinderungen ambulant oder stationär versorgt werden“, sagte Bezirkstagspräsident Josef Mederer. „Deshalb steuern wir jetzt nach und erhöhen die Mobilitätshilfe für alle Personen, die Anspruch auf diese Leistung haben. Das ist ein Gebot der Gleichbehandlung. Denn diese Hilfe ist ein wichtiger Beitrag zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.“

Bedarfsgerechte Gewährung

Die Erhöhung tritt ab dem 1. Juli 2021 in Kraft. Mit der Mobilitätshilfe können Menschen mit Behinderungen Fahrten zu kulturellen und sportlichen Veranstaltungen sowie zu geselligen Ereignissen finanzieren. Die Gewährung der Hilfe richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf der anspruchsberechtigten Personen. In den Haushalt für 2021 sind 3,7 Millionen Euro für die Mobilitätshilfe eingestellt. Die Leistungen werden abhängig von Einkommen und Vermögen gewährt.

 

 

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