Das Thema Inklusion im Koalitionsvertrag 2021

Aus dem Koalitionsvertrag

Inklusion

„Wir wollen, dass Deutschland in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens, vor allem aber bei der Mobilität (u. a. bei der Deutschen Bahn), beim Wohnen, in der Gesundheit und im digitalen Bereich, barrierefrei wird. Wir setzen dafür das Bundesprogramm Barrierefreiheit ein. Dazu überarbeiten wir unter anderem das Behindertengleichstellungsgesetz und das
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Wir setzen uns das Ziel, alle öffentlichen Gebäude des Bundes umfassend barrierefrei zu machen.

Wir verpflichten in dieser Wahlperiode private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen, innerhalb einer angemessenen Übergangsfrist zum Abbau von Barrieren oder, sofern dies nicht möglich oder zumutbar ist, zum Ergreifen angemessener Vorkehrungen. Wir legen entsprechende Förderprogramme auf und bauen die Beratungsarbeit der Bundesfachstelle Barrierefreiheit aus.

Wir werden die Ausnahmemöglichkeiten des Personenbeförderungsgesetzes (ÖPNV) bis 2026 gänzlichabschaffen. Darüber hinaus sorgen wir baldmöglichst dafür, dass Pressekonferenzen und öffentliche
Veranstaltungen von Bundesministerien und nachgeordneten Behörden sowie Informationen zu
Gesetzen und Verwaltungshandeln in Gebärdensprache übersetzt und untertitelt werden sowie die
Angebote in leichter bzw. einfacher Sprache ausgeweitet werden. Dazu richten wir einen
Sprachendienst in einem eigenen Bundeskompetenzzentrum Leichte Sprache/ Gebärdensprache ein.

Wir legen den Schwerpunkt auf die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen. Wir
werden die neu geschaffenen einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber weiterentwickeln und eine vierte Stufe der Ausgleichsabgabe für jene einführen, die trotz Beschäftigungspflicht keinen Menschen mit Behinderungen beschäftigen. Vollständig an das Integrationsamt übermittelte Anträge gelten nach sechs Wochen ohne Bescheid als genehmigt (Genehmigungsfiktion). Wir werden das Budget für Arbeit und das Budget für Ausbildung weiter stärken und ausbauen. Die Mittel aus der Ausgleichsabgabe wollen wir vollständig zur Unterstützung und Förderung der Beschäftigung auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt einsetzen. Wir wollen alle unsere Förderstrukturen darauf ausrichten, dass
Menschen so lange und inklusiv wie möglich am Arbeitsleben teilhaben. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement wollen wir als Instrument auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite stärker etablieren mit dem Ziel, es nach einheitlichen Qualitätsstandards flächendeckend verbindlich zu machen (Beispiel „Hamburger Modell“). Dabei setzen wir auch auf die Expertise der Schwerbehindertenvertrauenspersonen.

Die Angebote von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) werden wir stärker auf die
Integration sowie die Begleitung von Beschäftigungsverhältnissen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
ausrichten. Wir werden das Beteiligungsvorhaben zur Entwicklung eines transparenten, nachhaltigen
und zukunftsfähigen Entgeltsystems in den WfbM und deren Perspektiven auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt fortsetzen und die Erkenntnisse umsetzen. Darüber hinaus entwickeln wir die
Teilhabeangebote auch für diejenigen weiter, deren Ziel nicht oder nicht nur die Teilhabe am
Arbeitsleben ist. Wir werden Inklusionsunternehmen stärken, auch durch formale Privilegierung im
Umsatzsteuergesetz.

Im Rahmen des regelmäßigen Umtauschs des klassischen Schwerbehindertenausweises wird dieser auf den digitalen Teilhabeausweis umgestellt. Wir nehmen die Evaluation des Bundesteilhabegesetzes ernst und wollen, dass es auf allen staatlichen Ebenen und von allen Leistungserbringern konsequent und zügig umgesetzt wird. Übergangslösungen sollen beendet und bürokratische Hemmnisse abgebaut werden. Wir werden Hürden, die einer Etablierung und Nutzung des Persönlichen Budgets entgegenstehen oder z. B. das Wunsch- und Wahlrecht unzulässig einschränken, abbauen. Aufbauend auf der Evaluierung wollen wir weitere Schritte bei der Freistellung von Einkommen und Vermögen gehen. Wir werden verbindlichere Maßnahmen zur Verhinderung von Gewalt vorantreiben.

Wir werden das Verhältnis von Eingliederungshilfe und Pflege klären mit dem Ziel, dass für die
betroffenen Menschen keine Lücken in der optimalen Versorgung entstehen. Wir werden ein
Maßnahmenpaket schnüren, um im Sinne der Leistungsberechtigten zu schnelleren,
unbürokratischeren und barrierefreien Antragsverfahren zu kommen. Wir werden ein
Assistenzhundegesetz schaffen. Die im Teilhabestärkungsgesetz beschlossene Studie erweitern wir um den Aspekt der Kosteneinsparung. Zu ihrer Durchführung und Ausweitung legen wir ein Förderprogramm auf. Wir prüfen die Regelbedarfsstufe 1 in besonderen Wohnformen.

Mehr aktuelles

  • 25. 03. 2022

    Die Zeitleiste ist das Herzstück des Online-Handbuchs! Durch sie ist es möglich, einen Überblick zu bekommen darüber, wie sich die Einstellungen zu Behinderung und die Rechtswirklichkeit für Menschen mit Behinderungen im Wandel der Zeit entwickelt haben.

  • 25. 03. 2022

    Das Deutsche Institut für Menschenrechte sieht in Deutschland gravierende Mängel bei der Be­rücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen. Das Land sei „auch 13 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention noch weit von einer inklusiven Gesellschaft entfernt“, erklärte die Organisation heute. Zur Presseerklärung

  • 25. 03. 2022

    Programm 2022   Das Fortbildungsprogramm 2022 als Gesamtübersicht (Stand 03.02.2022) autismusspezifisch wissenschaftlich orientiert überregional zielgruppenspezifisch

  • 25. 03. 2022

    Der 18. Geburtstag ist ein besonderer Tag. Denn an diesem Tag wird man in Deutschland volljährig.Das bedeutet, dass man ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich alle Rechte und Pflichten eines Erwachse-nen hat und für sein Handeln selbst verantwortlich ist. Volljährige Menschen können z. B. [...]

  • 25. 03. 2022

    In vielen Rechtsgebieten sind zum 1. Januar 2022 wieder Änderungen in Kraft getreten. Nachfolgendwerden einige wichtige Neuerungen für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen vorgestellt