Aktuelles
Starke Stimme für Menschen mit Behinderungen
– Pressemeldung des Bezirks Oberbayern –
Ein neu eingerichteter Inklusionsbeirat wird sich künftig der Belange von Menschen mit Behinderungen im Bezirk Oberbayern annehmen. In das Gremium werden Menschen mit Behinderungen berufen, um aktiv am politischen Leben mitzuwirken. Vorsitzende sind die beiden Inklusionsbeauftragten des Bezirks (bisher: Behindertenbeauftragte), Claudia Hausberger und Dr. Frauke Schwaiblmair. Der Bezirkstag hat die Einrichtung des Beirats und dessen Satzung in seiner Sitzung am 16. Dezember einstimmig beschlossen.
Der Bezirk Oberbayern sieht sich der Anerkennung und Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, seit diese im Jahr 2009 vom Deutschen Bundestag ratifiziert wurde. Auch ist er seit langem Mitglied der Charta der Vielfalt, die sich der Wertschätzung der menschlichen Diversität verschrieben hat.
Die menschliche Diversität
Alter, Behinderungen, ethnische Zugehörigkeit und Nationalität, soziale Herkunft, Geschlecht und Weltanschauung (Religion) sowie sexuelle Orientierung: Die in der Charta definierten Bereiche lebt der Bezirk nach den Worten seines Präsidenten Josef Mederer nach innen und außen. „Als Bezirk treten wir ein für Inklusion, Partizipation, Selbstbestimmung und Teilhabe aller Menschen“, sagte Mederer. „Mit dem Inklusionsbeirat und den Inklusionsbeauftragten als dessen Vorsitzende geben wir Menschen mit Behinderungen im Bezirk eine starke Stimme.“
Behindertenbeirat auf Bezirksebene
Die beiden Behindertenbeauftragten Hausberger und Schwaiblmair sind seit November 2018 im Amt. Sie sind ehrenamtlich, überparteilich, unabhängig und überkonfessionell tätig. Anfang 2020 hatten sie im Bezirkstag beantragt, ein Konzept für die Einrichtung eines Behindertenbeirates auf Bezirksebene zu erstellen. Mit dem Beschluss des Bezirkstags wird dieser nun als Inklusionsbeirat installiert. Er soll die Inklusionsbeauftragten in allen Fragen zu Inklusion, Partizipation, Selbstbestimmung, Teilhabe, Bewusstseinsbildung sowie Barrierefreiheit und Zugänglichkeit unterstützen und beraten.
Als Vorsitzende des Inklusionsbeirats sollen sich Hausberger und Schwaiblmair zunächst schwerpunktmäßig der Belange von Menschen mit Behinderungen annehmen – entsprechend der Hauptaufgabe des Bezirks als Träger der Eingliederungshilfe. In einem schrittweisen Prozess sollen auch die weiteren Vielfaltsbereiche in den Inklusionsbeirat eingebracht werden.
Das Thema Inklusion im Koalitionsvertrag 2021
Aus dem Koalitionsvertrag
Inklusion
„Wir wollen, dass Deutschland in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens, vor allem aber bei der Mobilität (u. a. bei der Deutschen Bahn), beim Wohnen, in der Gesundheit und im digitalen Bereich, barrierefrei wird. Wir setzen dafür das Bundesprogramm Barrierefreiheit ein. Dazu überarbeiten wir unter anderem das Behindertengleichstellungsgesetz und das
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Wir setzen uns das Ziel, alle öffentlichen Gebäude des Bundes umfassend barrierefrei zu machen.
Wir verpflichten in dieser Wahlperiode private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen, innerhalb einer angemessenen Übergangsfrist zum Abbau von Barrieren oder, sofern dies nicht möglich oder zumutbar ist, zum Ergreifen angemessener Vorkehrungen. Wir legen entsprechende Förderprogramme auf und bauen die Beratungsarbeit der Bundesfachstelle Barrierefreiheit aus.
Wir werden die Ausnahmemöglichkeiten des Personenbeförderungsgesetzes (ÖPNV) bis 2026 gänzlichabschaffen. Darüber hinaus sorgen wir baldmöglichst dafür, dass Pressekonferenzen und öffentliche
Veranstaltungen von Bundesministerien und nachgeordneten Behörden sowie Informationen zu
Gesetzen und Verwaltungshandeln in Gebärdensprache übersetzt und untertitelt werden sowie die
Angebote in leichter bzw. einfacher Sprache ausgeweitet werden. Dazu richten wir einen
Sprachendienst in einem eigenen Bundeskompetenzzentrum Leichte Sprache/ Gebärdensprache ein.
Wir legen den Schwerpunkt auf die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen. Wir
werden die neu geschaffenen einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber weiterentwickeln und eine vierte Stufe der Ausgleichsabgabe für jene einführen, die trotz Beschäftigungspflicht keinen Menschen mit Behinderungen beschäftigen. Vollständig an das Integrationsamt übermittelte Anträge gelten nach sechs Wochen ohne Bescheid als genehmigt (Genehmigungsfiktion). Wir werden das Budget für Arbeit und das Budget für Ausbildung weiter stärken und ausbauen. Die Mittel aus der Ausgleichsabgabe wollen wir vollständig zur Unterstützung und Förderung der Beschäftigung auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt einsetzen. Wir wollen alle unsere Förderstrukturen darauf ausrichten, dass
Menschen so lange und inklusiv wie möglich am Arbeitsleben teilhaben. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement wollen wir als Instrument auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite stärker etablieren mit dem Ziel, es nach einheitlichen Qualitätsstandards flächendeckend verbindlich zu machen (Beispiel „Hamburger Modell“). Dabei setzen wir auch auf die Expertise der Schwerbehindertenvertrauenspersonen.
Die Angebote von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) werden wir stärker auf die
Integration sowie die Begleitung von Beschäftigungsverhältnissen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
ausrichten. Wir werden das Beteiligungsvorhaben zur Entwicklung eines transparenten, nachhaltigen
und zukunftsfähigen Entgeltsystems in den WfbM und deren Perspektiven auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt fortsetzen und die Erkenntnisse umsetzen. Darüber hinaus entwickeln wir die
Teilhabeangebote auch für diejenigen weiter, deren Ziel nicht oder nicht nur die Teilhabe am
Arbeitsleben ist. Wir werden Inklusionsunternehmen stärken, auch durch formale Privilegierung im
Umsatzsteuergesetz.
Im Rahmen des regelmäßigen Umtauschs des klassischen Schwerbehindertenausweises wird dieser auf den digitalen Teilhabeausweis umgestellt. Wir nehmen die Evaluation des Bundesteilhabegesetzes ernst und wollen, dass es auf allen staatlichen Ebenen und von allen Leistungserbringern konsequent und zügig umgesetzt wird. Übergangslösungen sollen beendet und bürokratische Hemmnisse abgebaut werden. Wir werden Hürden, die einer Etablierung und Nutzung des Persönlichen Budgets entgegenstehen oder z. B. das Wunsch- und Wahlrecht unzulässig einschränken, abbauen. Aufbauend auf der Evaluierung wollen wir weitere Schritte bei der Freistellung von Einkommen und Vermögen gehen. Wir werden verbindlichere Maßnahmen zur Verhinderung von Gewalt vorantreiben.
Wir werden das Verhältnis von Eingliederungshilfe und Pflege klären mit dem Ziel, dass für die
betroffenen Menschen keine Lücken in der optimalen Versorgung entstehen. Wir werden ein
Maßnahmenpaket schnüren, um im Sinne der Leistungsberechtigten zu schnelleren,
unbürokratischeren und barrierefreien Antragsverfahren zu kommen. Wir werden ein
Assistenzhundegesetz schaffen. Die im Teilhabestärkungsgesetz beschlossene Studie erweitern wir um den Aspekt der Kosteneinsparung. Zu ihrer Durchführung und Ausweitung legen wir ein Förderprogramm auf. Wir prüfen die Regelbedarfsstufe 1 in besonderen Wohnformen.
Inklusion ist eine Win-Win-Situation
Die Anzahl der Beschäftigten mit Beeinträchtigungen hat in den Jahren 2014 bis 2018 leicht zugenommen. Dennoch schlummert bei der Inklusion noch Potenzial für den Arbeitsmarkt. Warum sich Inklusion lohnt und wie Arbeitgeber diese fördern können, zeigt eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW).
Zur Studie
Autismusbehandlung: Kommission empfiehlt internationale Reform
Eine Kommission der medizinischen Fachzeitschrift The Lancet hat Empfehlungen dazu formuliert, wie die Autismusbehandlung international reformiert werden sollte. Ihr Konzept ist in The Lancet erschienen (DOI: 10.1016/S0140-6736(21)01541-5).
Eine Spende der Donner Reuschel Bank AG

Marcus Vitt, Sprecher des Vorstandes der Donner & Reuschel AG und Natalie Schmid überreichten Dr. Jochen Reichel und Eva Brosi-Reichel am 31. August 2021 eine Spende in Höhe von € 5.000 für den Verein Zukunft-trotz-Handicap e.V.
Toiletten: Das Nadelöhr für Menschen mit Behinderung
PM zum Welttoilettentag am 19. November 2021
Egal ob Christkindlmarkt oder Fußballstadion, Kino, Theater, Ausstellung, Bibliothek, Park oder See, Zoo oder Schwimmbad – für viele Menschen mit Behinderung ist der Lockdown ein Dauerzustand.
Anlässlich des Welttoilettentags am 19. November bekräftigte die Bayerische Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales Carolina Trautner: „Ich wünsche mir eine inklusive Gesellschaft, in der die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben auch von Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen eine Selbstverständlichkeit ist. Das Projekt „Toiletten für alle“ hat daher für uns im Rahmen des Programms „Bayern barrierefrei“ eine herausragende Bedeutung und liegt mir besonders am Herzen. Ohne eine ausreichende Anzahl an „Toiletten für alle“ wird für viele Menschen und damit auch für ihre Familien die Inklusion verhindert. Mit unseren Partnern und Partnerinnen in der Gesellschaft, in den Gemeinden und in der Wirtschaft wollen wir noch weitere Fortschritte bei der Versorgungslage erzielen.“
