Mit Förderung etwas bewegen
ZUR WOCHE DER MENSCHEN MIT BEHINDERUNG
Für Menschen mit Behinderung ist es genauso wichtig, einen Arbeitsplatz zu haben, wie für alle anderen. Die Bundesagentur für Arbeit bietet individuelle Unterstützung für Arbeitgeber:innen, um Menschen mit Behinderungen in Unternehmen zu integrieren. Arbeitgeber:innen können zahlreiche finanzielle Hilfen und andere Leistungen für die Einstellung Behinderter in Anspruch nehmen.
Zahlen lügen nicht. Und so offenbart auch ein Blick in die aktuelle Arbeitsmarktstatistik Erhellendes. Während von Oktober 2021 bis Oktober 2022 die Zahl der Arbeitslosen um ca. zehn Prozent gesunken ist, sank die Zahl der Arbeitslosen mit Schwerbehinderung lediglich um etwa fünf Prozent. Zudem liegt die durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit bei Menschen mit Schwerbehinderung bei 195 Tagen – und damit 40 Tage über der von Menschen ohne Behinderung.
Zuschüsse für die Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung
Mehr aktuelles
03. 02. 2023
Die Lebenserwartung von Menschen mit einer Trisomie 21 (Down-Syndrom [DS]) ist in den vergangenen Jahrzehnten auf heute über 60 Jahre angestiegen. Dies hat zur Folge, dass Erkrankungen des mittleren und höheren Lebensalters in der Betreuung von Menschen mit einem DS eine deutlich [...]
02. 02. 2023
Der europäische Kunstpreis für Malerei und Grafik im Kontext geistiger BehinderungSeit 2000 verleiht die Augustinum Stiftung alle drei Jahre den euward. Dieser Kunstpreis ist international die wichtigste Auszeichnung für Kunst im Kontext von geistiger Behinderung. Sein Ziel ist es, unbekannte Künstlerinnen und [...]
02. 02. 2023
Viele Angehörige helfen täglich bei der Mundpflege von pflegebedürftigen Menschen. Der neue ZQP-Ratgeber bietet dafür zentrales Grundwissen und praktische Tipps. Die Informationen basieren auf dem neuen Expertenstandard zur Mundgesundheit in der Pflege. Der Ratgeber Mundpflege kann kostenlos über die Webseite des ZQP [...]
21. 12. 2022
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10. 11. 2022
Seit dem 1. November 2022 gibt es eine neue Krankenhausbegleitungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Bei einer stationären Behandlung ist es künftig möglich, dass Menschen mit Behinderung eine Begleitung im Krankenhaus erhalten.