Die Vereinigung Integrations-Förderung e.V. (VIF) besteht seit 1978 in München.

Die VIF ist ein Selbsthilfeverein von und für Menschen mit Behinderungen. Wir bieten als Dienstleister Menschen mit Behinderungen Hilfen in Form von Persönlicher Assistenz an.

Unsere Zielsetzung ist die weitgehende und umfassende soziale, berufliche und schulische Inklusion behinderter und pflegebedürftiger Menschen durch Bereitstellung praktischer und beratender Hilfe zu ermöglichen. Die Wahlfreiheit der individuellen Lebensform steht immer im Mittelpunkt unserer Beratung.

Unser Dienstleistungsportfolio gliedert sich in die Abteilungen des ambulanten Pflegedienstes, des Vermittlungs- und Beratungsdienstes, unseres Assistenzdienstes, des Lohnabrechnungsservice für Arbeitgeber*innen mit Behinderungen sowie die allgemeine Verwaltung für Personal und Abrechnung.

Die Abteilung Vermittlungs- und Beratungsdienst ist untergliedert in

a. Casemanagement für Menschen mit Behinderungen in Krisensituationen

Das Casemanagement arbeitet speziell für die Kundschaft in akuten Krisensituationen. Hier werden aktuelle Probleme im Umgang mit Kostenträgern, Assistenzpersonal und individuellen Lebenskrisen der Kundschaft konkret am jeweiligen Problem orientiert gelöst.

b. Allgemeine Beratung und Vermittlung

Hier werden Anfragen der Kundschaft und pflegender Angehöriger zu Assistenzbedarf bei Pflegebedürftigkeit, Wohnsituation sowie Unterstützungsangebote rund um die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen bearbeitet.

Die Handlungswerkzeuge der Beratung sind alle einschlägigen Gesetzbücher und alle Handlungstheorien der sozialen Arbeit. Gesprächsführung und Kommunikationstechniken sind hierfür die Grundlagen.

Die praktischen Beratungsschwerpunkte sind die Finanzierung aller Lebensbereiche, wie Soziale Teilhabe inklusive Mobilitätshilfen, Hilfe zur Pflege durch Persönliche Assistenz, Hauswirtschaftliche Versorgung und Bereitschaftszeiten.

Zentrale Aufgabe des Vermittlungsdienstes ist die Akquise von Persönlicher Assistenz und deren Vermittlung an die Kundschaft. Auch die Vernetzung und Kooperation mit anderen Dienstleistern sowie Anbietern von verschiedensten Wohnmodellen gehört zur täglichen Arbeit des Vermittlungsdienstes.

Begleitend zur Sozialen Arbeit in Form von Beratung und Vermittlung müssen auch administrative Aufgaben erledigt werden, wie z.B.:

  • Pflege der allgemeinen Kundendatei und Auswahl der Daten für die notwendige Bearbeitung
  • Persönliche Assistenz: Erstellen und Verschicken von Fragebögen zur Neuaufnahme von Assistenzkräften und Kundschaft
  • Bewerbungsgespräch mit potenziellen Assistenzkräften: Aufklärung über Rechte und Pflichten sowie eine umfassende Sensibilisierung für kommende Aufgaben in der Assistenz
  • Aktualisierung der Daten von Assistenz- und Kundschaft inklusive deren individuellen Ressourcen und Bedarfe
  • Einpflegen und Aktualisieren der Dateiinhalte in die VIF-eigene Assistenzvermittlungshomepage www.persoenliche-assistenz.de

Im Zentrum der Beratungs- und Vermittlungsarbeit steht das sogenannte „Münchner Arbeitgebermodell“, in dem bei einem Menschen mit Behinderungen Assistenzkräfte in der Persönlichen Assistenz eingesetzt werden.

Das bedeutet, Menschen mit Behinderungen sind Arbeitgeber*innen – mit allen Rechten und Pflichten. Sie zahlen den Lohn, führen Steuer und Sozialversicherungsbeiträge ab, gewähren Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und den gesetzlichen Kündigungsschutz. Die Arbeitszeit kann je nach individueller Situation des Menschen mit Behinderung zwischen zehn und 48 Wochenstunden betragen.

Der Vermittlungsdienst der VIF akquiriert diese Assistenzkräfte und schaltet sie den geeigneten Haushalten kostenlos zur eigenen Anstellung im Arbeitgebermodell zu.

Die Abteilung Assistenzdienst organisiert mittels der monatlichen Dienstplanung die Soziale Teilhabe und Hauswirtschaftliche Versorgung für die Kundschaft. Dies umfasst Schul- und Studienbegleitung, Arbeitsassistenz, Freizeitbegleitung sowie den familienentlastenden Dienst. Die administrativen Voraussetzungen im Assistenzdienst sind Dienstplanung, Personalakquise und sozialpädagogische Begleitung von Kundschaft und Personal.

Auch die Unterstützung der Kundschaft in Verhandlungen mit den Leistungsträgern und die Abrechnungen der Leistungen liegen in der Kernkompetenz des Assistenzdienstes.

Die VIF unterhält eine eigene Lohnabrechnungsstelle für Menschen mit Behinderung, die Arbeitgeber von persönlichen Assistenzkräften sind. Die Finanz- und Personalkompetenz der Arbeitgeber mit Behinderung soll dabei vollständig gewahrt bleiben.

Das Beratungsangebot des Lohnservices beinhaltet folgende Schwerpunkte der Organisation von Persönlicher Assistenz:

Anstellung von Assistenzpersonal, Ausarbeitung von Arbeitsverträgen, Anleitung beim Einsatz des Assistenzpersonals sowie Ausstellung von Arbeitszeugnissen.

Die Arbeitgeber*innen mit Behinderungen werden von der VIF durch die Anmeldung des Personals zur Sozialversicherung, die Lohnabrechnung der Assistenz und die Abrechnung gegenüber Kostenträgern entlastet.

Mit der Einführung des Pflegeversicherungsgesetzes 1995 ist die VIF als ambulanter Pflegedienst anerkannt.

Unser ambulanter Pflegedienst gibt speziell Menschen mit schwerer Körperbehinderung die Möglichkeit, ihr Leben in der eigenen Wohnung, auch rund um die Uhr, nach den eigenen Bedürfnissen zu gestalten.

Die Kundschaft des VIF-Pflegedienstes wählt passende Persönliche Assistenzkräfte aus, die bei der VIF angestellt werden und ausschließlich in ihrem Haushalt eingesetzt werden. Die Anleitungs- und Planungskompetenz bleibt bei der Kundschaft und wird vom Pflegedienst begleitend unterstützt.

Stand: 06.05.2021, VIF München